Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen
EU-Berufskraftfahrer
Im gewerblichen Güterverkehr müssen Fahrerlaubnisneulinge seit dem 10.09.2009 und im gewerblichen KOM-Bereich seit dem 10.09.2008 eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Berufseinsteiger/innen haben die Möglichkeit der „beschleunigten Grundqualifikation“. Die „beschleunigte Grundqualifikation“ umfasst 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die nach Beendigung mit einer Pflichtprüfung (90 Minuten) vor der zuständigen IHK endet.
Mit modular aufgebauten Schulungsprogrammen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bieten wir Fahrern/Fahrerinnen flexible Möglichkeiten, sich umfassend auf die Pflichtprüfungen vorzubereiten.
Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Theorie: 130 Zeitstunden werden im Hause RECK-Bildungszentrum absolviert und der Praxisanteil wird bei unserem Kooperationspartner Alb-Donau-Fahrschule durchlaufen.
Praxisanteil: 10 Zeitstunden ALB-Donau-Fahrschule
Mit modular aufgebauten Schulungsprogrammen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bieten wir Fahrern/Fahrerinnen flexible Möglichkeiten, sich umfassend auf die Pflichtprüfungen vorzubereiten.
Die Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation sind unter anderem:
- Kinematische Kette
- Sicherheitstechnik
- Sicherheit der Ladung
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Körperliche und geistige Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Ziel
Erwerb beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung
Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein